BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr
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19 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte Menschen ist es besonders schwierig, eine Arbeitsstelle zu finden. Sind sie dazu auch noch alleinerziehend, ohne Berufserfahrung oder jenseits der fünfzig, verlieren viele die Hoffnung auf eine Anstellung. Um diesen Menschen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, setzt die Kommunale Beschäftigungsagentur (KoBa) seit 2010 auf ein spezielles Arbeitsmarktprogramm. Es half bereits 19 schwerbehinderten Menschen im Harzkreis eine Arbeit finden. Arbeitgeber können noch bis 2012 eine Förderung für behindertengerechte Stellen beantragen.
Das Arbeitsmarktprogramm für Schwerbehinderte des Landes Sachsen-Anhalt fördert im Bundesland ansässige Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen einstellen und sozialversicherungspflichtig beschäftigen. So sollen auch außerhalb von Werkstätten reguläre Arbeitsplätze für Menschen mit Einschränkungen entstehen.
Die Förderung lohnt sich für beide Seiten: für den behinderten Menschen, der eine sinnstiftende Arbeit findet, aus der er Selbstwert und Teilhabe schöpfen kann. Und für den Arbeitgeber, der eine wertvolle Arbeitskraft und eine Unterstützung zu den Lohnkosten erhält. Im ersten Jahr sind bis zu 100% Erstattung möglich, in den zwei darauffolgenden Jahren wird die Förderung um jeweils 10% abgesenkt. Auch nach Ablauf der ersten drei Jahre sind je nach Zielgruppe weitere Förderungen möglich. Bei einer Einstellung eines über 55jährigen Mitarbeiters kann die Förderung sogar über 8 Jahre abgestuft erfolgen.
Landesweit stehen für das Arbeitsmarktprogramm rund 8 Millionen Euro zur Verfügung gestellt bis zu 1,4 Millionen sind dabei für die Schaffung von Stellen im Harzkreis vorgemerkt.
Wir konnten bisher mit diesem Programm 19 schwerbehinderten Menschen eine Arbeitsstelle vermitteln, freut sich Barbara Ühre vom Arbeitgeberservice der KoBa, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass noch bestehende Fördermöglichkeiten offensiver von den Unternehmen genutzt werden sollten. Arbeitgeber haben noch bis 2012 die Möglichkeit, Förderleistungen für die Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen bei uns zu beantragen.
Ziel des Förderprogramms ist die Vermittlung von schwerbehinderten Menschen unter 30 oder über 55 in eine angemessene und sinnvolle Tätigkeit. Auch alleinerziehenden Frauen und Männern mit Handicap oder jenen Menschen, die bisher in Werkstätten tätig waren, soll der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf diese Weise ermöglicht werden.
Auch eine berufliche Selbständigkeit kann für Menschen mit Einschränkungen eine Möglichkeit sein, am Arbeitsleben teilzuhaben. Das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt seit Januar 2011 die Umsetzung von Geschäftsideen mit einem speziell für Schwerbehinderte entwickelten Existenzgründungsförderprogramm namens Enterability.
Informationen zu beiden Förderprogrammen des Landes Sachsen-Anhalt erhalten interessierte Arbeitgeber und Arbeitssuchende von Barbara Ühre, Telefon (03943) 58 3333.