Aussetzung der KITA-Beiträge - Zahlungsmodalitäten
Da die KITAS geschlossen bleiben müssen, plant die Stadt auf Vorschlag von Oberbürgermeister Daniel Szarata die Aussetzung der KITA-Beiträge für alle Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen. Dies soll bis zum Ende der Notbetreuung gelten. Die Notbetreuung kann in Anspruch genommen werden, wenn Eltern in einem systemrelevanten Bereich beschäftigt sind. Dafür muss eine Arbeitgeber-Bescheinigung bei der KITA vorgelegt werden. In Halberstadt kann diese Bescheinigung online ausgefüllt oder heruntergeladen werden.
Elternbeiträge - Zahlungsmodalitäten
Alle Eltern, deren Kinder momentan nicht in den Krippen, Kindergärten und Horten betreut werden, bekommen die geleisteten Elternbeiträge erstattet. Eine entsprechende Regelung, die vorerst auf den Monat Januar begrenzt ist, wurde kürzlich durch das Land Sachsen-Anhalt erlassen.
Da die Inanspruchnahme der Notbetreuung in den Kindereinrichtungen für den laufenden Monat noch nicht abschließend ermittelt werden kann, müssen die fälligen Elternbeiträge zum 15. Januar 2021 zunächst ganz regulär geleistet werden. Im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens werden somit zum Fälligkeitstermin die entsprechenden Abbuchungen erfolgen. Ebenso sind auch die Zahlungen per Dauerauftrag bzw. Selbstzahlung zu leisten. Zum Monatsende wird dann eine Auswertung der Inanspruchnahme der Notbetreuung vorgenommen. Die Erstattung der Elternbeiträge erfolgt dann im Februar an die betreffenden Eltern.
Die Arbeitgeber-Bescheinigung kann auf der Internetseite der Stadt unter folgenden Links heruntergeladen bzw. online ausgefüllt werden:
Online
https://hbs.city/notbetreuungonline
Download
https://hbs.city/notbetreuungpdf
Darüber hinaus werden die Formulare in den Kitas und Horten an die Eltern ausgereicht. Alle Fragen zur Kita- bzw. Hortbetreuung können unter der Telefonnummer 03941/552238 an die dafür zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung gerichtet werden.
Stadtverwaltung Halberstadt / Pressestelle /08.01.2021/20.01.2021