Richtiger Umgang mit der Parkscheibe
In der zurückliegenden Zeit haben die Politessen der Stadt Halberstadt vermehrt feststellen müssen, dass einige Autofahrer nicht die nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Parkscheibe in den Fahrzeugen auslegen.
Oftmals werden "eigene Kreationen" entwickelt, oder es werden Parkscheiben, die anlässlich besonderer Events angeboten werden (z. B. als Fußball), in den Fahrzeugen ausgelegt.
Teilweise sind die ausgelegten Parkscheiben auch so klein, dass die eingestellte Uhrzeit nicht zu erkennen ist. Auch bunte, durchsichtige oder Parkscheiben mit Uhrwerk sind zunehmend festzustellen. All diese Parkscheiben sind jedoch nicht zulässig, da sie nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Norm entsprechen.
Daneben müssen mangels vorhandener Parkscheiben auch gern einmal "handgeschriebene Zettel" als Parkscheibe herhalten. Aus diesem Hintergrund möchte das Team Straßenkehr auf die gesetzlichen Vorgaben, die für die Auslage einer Parkscheibe vorgeben sind, gern die Autofahrer hinweisen. Danach schreibt die Gesetzgebung nicht nur die Farbe (blau), sondern auch die Größe und die Gestaltung vor:Neben dieser Presseinformation verteilen die Politessen seit einiger Zeit auch Handzettel, um die Autofahrer darauf hinzuweisen. Diese Aktion endet jedoch Ende Mai. In dem Zusammenhang möchte das Team Straßenverkehr den Autofahrern auch aufzeigen, dass auch ein Weiterdrehen einer Parkscheibe, ohne das Fahrzeug zu bewegen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Bei Beachtung der Regeln, die bundesweit gelten, können so auch zukünftig Verwarnungen vermieden werden.







Pinterest - Fotopins
Sachsen-Anhalt_Wiki


