Finanzzuweisung Straßenbau: Halberstadt erhält über 60.000 Euro

Der Stadt Halberstadt wurden vom Innenministerium insgesamt 60.694,50 Euro zur Aufbringung der Eigenanteile für vom Bund geförderte Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung gestellt.

Von diesem bereitgestellten Betrag fließen 44.250,00 Euro in den Bau von Nebenanlagen Quedlinburger Str. / Umleitungs¬strecke Oehlerstraße sowie 16.444,50 Euro in den Ausbau der Nebenanlagen und der Straßenbeleuchtung Harmoniestraße.

Bei den Zuwendungsbeträgen handelt es sich um den notwen¬digen Eigenanteil, um weitere Finanzhilfen des Bundes in An¬spruch nehmen zu können. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen die Kommunen, die diesen Eigenanteil finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

Innenminister Holger Hövelmann (SPD): "Halberstadt ist als Kreisstadt des Harzlandkreises nicht nur Verwaltungszentrum der Region und ein wichtiger Wirtschaftsstandort, sondern vor allem auch ein bedeutender Kulturstandort des Landes. Der Straßenausbau in Halberstadt verbessert damit die Verkehrs¬situation der Einwohner der Stadt, der ortsansässigen Unter¬nehmen sowie der Touristen."

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein¬schaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbes¬serung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

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