Radverkehr in Halberstadt
Fördervorhaben: „NKI: Radverkehr als System in Halberstadt“
Laufzeit: 01.07.2024 bis 30.06.2028
Ausführende Stelle: Stadt Halberstadt Abteilung Tiefbau
Förderkennzeichen: 67KBR0156
Ziel und Inhalte des Vorhabens:
Mit den aufgeführten Maßnahmen soll erreicht werden, dass die Radinfrastruktur im Gemeindegebiet an ausgewählten Strecken verbessert, bzw. erweitert wird. Dadurch soll sich dementsprechend die Verkehrssicherheit für Radfahrer erhöhen. Durch die Steigerung der Sicherheit und
der Qualität der Verbindungen erhöht sich die Frequentierung der ausgewählten Radverbindungen im Stadt-Umland-Verkehr durch die Steigerung von Pendler-, Alltags- und Freizeitverkehren. Da die ausgewählte Beseitigung der Netzlücken auch direkt oder indirekt touristische Routen tangieren, profitieren auch touristische Verkehre von dieser Maßnahme. Insgesamt sollen Hemmnisse zur Benutzung des Radfahrens abgebaut und das Gesamtsystem „Radverkehr“ verbessert werden. Zusätzlich zur Radinfrastruktur wird das System durch die Errichtung von Park- und Ladeinfrastruktur dazu beitragen, dass die Nutzung von Elektrofahrrädern begünstigt wird, diese sicher abgestellt werden können und die Entscheidung zu intermodalen Reiseketten vereinfacht wird. Eine weitere Maßnahme zur Begünstigung des Radverkehrs ist die Installation einer Wegweisenden Beschilderung im gesamten Stadt- Umland-Verkehr im Gemeindegebiet der Stadt Halberstadt. Eine lückenlose Orientierungshilfe baut weitere Hemmnisse ab und erhöht die Qualität aller Nutzergruppen des Radverkehrs. Durch diese insgesamt aufeinander abgestimmten Maßnahmen wird die Attraktivität des Radverkehrs innerhalb der Stadt Halberstadt, zwischen seinen Ortsteilen, aber auch innerhalb des Landkreises verbessert. Die Ziele des Landesradverkehrsplanes werden dabei in allen Belangen berücksichtigt.
- Maßnahme 1: Radweg HBS – Ströbeck (4,5 km)
- Maßnahme 2a: Radweg HBS – Langenstein (3,9 km)
- Maßnahme 2b: Schutzstreifen Klusstraße (740 m)
- Maßnahme 2c: Radweg Hans-Neupert-Straße (800 m)
- Maßnahme 3: Spiegelsbergenweg und Spiegelstraße (1,2 km)
- Maßnahme 4: Wegweisung (170 Stück)
- Maßnahme 5: Einrichtung gesicherter Abstellanlagen (Radboxen) mit Lademöglichkeit (30 Stück)
- Maßnahme 6a: Einrichtung gesicherter Abstellanlagen (Radboxen) ohne Lademöglichkeit (20 Stück)
- Maßnahme 6b: Anlehnbügel (40 Stück)
- Maßnahme 7: Schutzhütte (2 Stück)