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Aktuelle Informationen zum Städtischen Friedhof in Halberstadt

Die Regelungen der seit 1. Januar 2026 gültigen Friedhofssatzung werden nach einer Übergangszeit vollständig umgesetzt.

Gemäß der gültigen Friedhofssatzung der Stadt Halberstadt  (§ 5 Abs. 2 Buchstabe a) ist das Befahren der Friedhofsanlage mit Fahrzeugen aller Art untersagt. Diese Regelung dient der Wahrung der Ruhe und Würde des Friedhofes und dem Schutz der Friedhofsanlage. Friedhöfe sind Orte der Stille und der Pietät. Eine Nutzung als Verkehrsfläche ist mit diesem Charakter nicht vereinbar.

Ausnahmen gelten nur für Fahrzeuge im Auftrag der Friedhofsverwaltung und zugelassener Gewerbetreibender.

Weiterhin gibt es eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mobilitätseingeschränkter Personen mit vorheriger Einzelgenehmigung durch die Stadt Halberstadt. Dafür ist ab den 7. April 2026 eine Tagesgebühr von 5,00 € zu entrichten. 

Die Gebühr für die Befahrung ist in der Abteilung Stadtgrün und Sauberkeit, Bereich Friedhofsangelegenheiten, Gröperstraße 88 (Villa), Halberstadt, zu bezahlen. Derzeit ist nur eine Bargeldzahlung möglich. Kartenzahlungen werden aktuell vorbereitet.

Die Öffnungszeiten der Abteilung Stadtgrün und Sauberkeit, Bereich Friedhofsangelegenheiten sind am Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr, am Mittwoch geschlossen, am Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr sowie am Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr.

Die Befahrung des Friedhofes mit Ausnahmegenehmigung ist ausschließlich zu den Öffnungszeiten der Verwaltung des Friedhofes nach Entrichtung der Gebühr und unter Einhaltung der bekannten Regeln möglich.

Die Öffnungszeiten der Verwaltung des Städtischen Friedhofes sind am Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 16.00 Uhr, am Mittwoch geschlossen und am Freitag ist sie von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.

Für Fragen steht der Bereich Friedhofsangelegenheiten unter der Telefonnummer 03941 55 1828 gerne zur Verfügung.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher um Verständnis und die notwendige Rücksichtnahme.

©Stadt Halberstadt, 02.04.2026

© Jeannette Schroeder E-Mail

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