Informationen der Wirtschaft zur Situation - Coronavirus
Unternehmerbüro schaltet Hotline
Das Unternehmerbüro der Stadt Halberstadt schaltet ab Mittwoch, 18. März 2020, 08.00 Uhr, eine Hotline, die Unternehmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Corona Virus anrufen können.
📞 Für Fragen stehen Markus Walz unter der Telefonnummern 03941/551803 und Jörg Willeke unter der Telefonnummern 03941/551802 sowie unter unternehmerbuero@halberstadt.de zur Verfügung.
Coronavirus: Auswirkungen auf Wirtschaft und Wissenschaft in Sachsen-Anhalt
Der Coronavirus verbreitet sich inzwischen nicht mehr nur in China, sondern weltweit. Deshalb rechnet das Ministerium mit Auswirkungen auf die Wirtschaft und befindet sich darüber hinaus im engen Austausch mit den beiden Universitätskliniken des Landes.
💻 Diese Informationsseite wird fortlaufend aktualisiert.
📞 Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die Telefon-Hotline ist unter 0391/567-4750 immer werktags zwischen 8.30 und 16 Uhr erreichbar, um betroffene Firmen über bestehende Unterstützungsangebote zu informieren.
💻Informationen für krisenbedingt betroffene Unternehmen - https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
Unterstützung bei Corona-Folgen: Infos nach Kurzarbeitergeld verstärkt nachgefragt
Zahlung von Kurzarbeitergeld wegen Ausfällen durch Corona möglich – Bundesregierung beschließt Erleichterungen beim Bezug von Kurzarbeitergeld - Unternehmen müssen Arbeitsausfälle melden
Corona-Sorge führt zu verstärkten Nachfragen nach Kurzarbeitergeld
Auch in Sachsen-Anhalt wirkt sich das Corona-Virus mittlerweile auf den Alltag mancher Unternehmen aus. So gibt es in der Agentur für Arbeit Halberstadt verstärkt Anfragen von Firmen zum Kurzarbeitergeld. Aktuell sind es unterschiedliche Branchen, die sich mit Beratungsbedarf zum Kurzarbeitergeld aufgrund des Corona-Virus an die Arbeitsagentur wenden. Vorwiegend kommen diese Anfragen aus den Bereichen Transport/ Logistik, Hotel- und Gaststättengewerbe, Messebau und Tourismus.
Kurzarbeitergeld u.A. möglich, wenn Arbeitszeiten durch Lieferengpässe verringert werden
Sofern es bei Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus zu Arbeits- und Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass durch wirtschaftliche Ursachen und ein unabwendbares Ereignis die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn aufgrund des Corona- Virus Lieferungen ausbleiben, die Produktion stagniert und dadurch die Arbeitszeit reduziert werden muss. Aber auch staatliche Schutzmaßnahmen, wie etwa eine Betriebsschließung, die zu Arbeits- und Entgeltausfall führen, können eine Voraussetzung für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld sein. Die Arbeitsagentur muss jeden Einzelfall prüfen – und in jedem Einzelfall kann die wirtschaftliche Ursache anders bewertet werden.
Bundesregierung bringt neue Regelungen auf den Weg
Die Bundesregierung hat neue Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen. Das Gesetz soll im Schnellverfahren dem Bundestag und Bundesrat vorgelegt werden und dann voraussichtlich im April in Kraft treten. So musste bisher ein Drittel der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Künftig gilt diese Regelung bereits, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Anfallende Sozialversicherungsbeitrage für ausgefallene Arbeitsstunden soll die Bundesagentur für Arbeit voll erstatten können. Bisher mussten die Arbeitgeber diese Kosten in voller Höhe selbst übernehmen. Neu ist ebenfalls, dass auch Leiharbeitnehmer künftig Kurzarbeitergeld erhalten sollen.
💻 Mehr Informationen finden sich dazu auf der Seite der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-kurzarbeitergeld-1729626
Unternehmen muss Kurzarbeit melden, Arbeitsagentur prüft im Vorfeld, ob Voraussetzungen erfüllt sind
Wichtig ist, dass Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, die Kurzarbeit zuvor bei der Halberstädter Agentur für Arbeit anzeigen. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind.
📞 Die telefonische Kontaktaufnahme ist mit der Servicerufnummer für Arbeitgeber unter 03941 40 880 möglich.
Hat die zuständige Arbeitsagentur dann festgestellt, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt, kann der Leistungsantrag auf Kurzarbeitergeld auch online gestellt werden sofern bereits der eServices der Arbeitsagentur genutzt wird.
💻Weitere Informationen zum eServices finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Infos für Arbeitgeber im Internet oder an der Servicerufnummer
💻Arbeitgeber können sich zum Thema Kurzarbeitergeld im Internet unter
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
oder bei der kostenlosen Servicehotline für Arbeitgeber unter
📞 0800 45555 20 informieren.
Informationen der Stadt Halberstadt zur Situation Coronavirus
Informationen des Landkreises Harz zum Coronavirus
Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zum Coronavirus