Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 10. März im Lockdown
Sachsen-Anhalt bleibt bis zum 10. März im Lockdown. Das Bundesland setzt damit die Vereinbarungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder um.
Die Maßnahmen sind notwendig, um trotz eines rückläufigen Infektionsgeschehens die Ausbreitung der neuen ansteckenden Virus-Mutationen einzudämmen und die Infektionszahlen weiter zu senken.
Friseure können unter strengen Hygiene-Auflagen bereits ab 1. März wieder öffnen. Schulen und Kitas in Sachsen-Anhalt werden ebenfalls ab 1. März in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen schrittweise öffnen. An Grundschulen und Förderschulen kann dann wieder Präsenzunterricht stattfinden. Eine Präsenzpflicht gibt es nicht. An den übrigen Schulen kann der eingeschränkte Regelbetrieb eingerichtet werden. In den Kitas kann ab 1. März ebenfalls der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgen.
Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter: Erlaubt sind private Zusammenkünfte nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person. Kontakte sollten auf das absolut notwendige Minimum beschränkt bleiben.
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr bleibt bestehen. Neben einer partikelfilternden Halbmaske - FFP2- oder FFP3-Maske - können auch OP-Masken getragen werden.
Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben vorerst weiter geschlossen. Die vierte Änderung der neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis zum 10. März.
Die Pressemitteilung zum Nachlesen:
Die Verordnung zum Nachlesen:
https://lsaurl.de/4VOLesefassung
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