Urnengrabstellen

Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit Erwerber festgelegt wird.

Das Nutzungsrecht der Grabstätte kann jederzeit verlängert werden.

Urnenwahlgrabstätten befinden sich auf dem städtischen Friedhof in Halberstadt im Park 2, 3, 12 und Park 23 (im Park 12 mit Einschränkungen der Gestaltung) sowie auf den städtischen Friedhöfen in den Ortsteilen Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Mahndorf und Schachdorf Ströbeck.

  • Nutzungszeit 30 Jahre
  • Verlängerung möglich
  • 4 Beisetzungen maximal

Urnenreihengrabstätten

Urnenreihengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit Erwerber festgelegt wird.

Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall zur Beisetzung einer Urne abgegeben.

Das Nutzungsrecht der Grabstätte kann nicht verlängert werden.

Urnenreihengrabstätten befinden sich auf dem städtischen Friedhof in Halberstadt im Park 16 und auf den städtischen Friedhöfen in den Ortsteilen Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Mahndorf und Schachdorf Ströbeck.

  • Nutzungszeit 20 Jahre, in den Ortsteilen 15 Jahre
  • Verlängerung nicht möglich
  • 4 Beisetzungen maximal

Urnengemeinschaftsanlagen

Urnengemeinschaftsanlagen sind Grabstätten mit und ohne individuelle Kennzeichnung.

Die Gestaltung und Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.

Ein Nutzungsrecht entsteht nicht.

Verlängerung, Aus- und Umbettungen sind nicht möglich.

In Urnengemeinschaftsanlagen sollten vorrangig Urnen aus leicht zersetzbaren Material (Ökournen) zur Bestattung verwendet werden.

Die Bestattung in Urnengemeinschaftsanlagen mit individueller Kennzeichnung ist beschränkt. Die Bestattung erfolgt der Reihe nach und bezieht sich nur auf die dafür ausgewiesenen Flächen.

Urnengemeinschaftsanlagen mit Kennzeichnung:

städtischer Friedhof Halberstadt:

  •  Park 1: namentliche Kennzeichnung. Keine Gestaltungsmöglichkeiten. Bild
  • Park 7 & 8 (Baumgrab): namentliche Kennzeichnung. Keine Kranzablage- und Gestaltungsmöglichkeit. Bild
  • Park 17: Grabplatte in der Gebühr enthalten. Keine Gestaltungsmöglichkeit. Bild
  • Park 23 (Partnergrab): Beisetzung von 2 Urnen, einschließlich Grabpflege durch die Friedhofsverwaltung. Grabpflege in der Gebühr enthalten. Mit Einschränkung der Gestaltung. Bild
  • Park 25 (naturnah): namentliche Kennzeichnung. Keine Kranzablage- und Gestaltungsmöglichkeit. Begrenzte Pflege - max 1x bis 2x pro Jahr. Bild

städtischer Friedhof Langenstein:

  • Grabplatte in der Gebühr enthalten. Keine Gestaltungsmöglichkeiten.

städtische Friedhöfe Aspenstedt, Athenstedt:

  • Grabplatte in der Gebühr nicht enthalten. Keine Gestaltungsmöglichkeiten.

Urnengemeinschaftsanlagen ohne Kennzeichnung:

  • städtischer Friedhof Halberstadt: Park 19
  • städtische Friedhöfe Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein (ohne Mahndorf) und Schachdorf Ströbeck
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