BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr

Unternehmensförderung - Neue Landesregelungen

Ab sofort gelten in Sachsen-Anhalt neue Landesregelungen für die Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Vor dem Hintergrund geringer werdender Fördermittel von Bund und EU konzentriert sich die Förderung für die gewerbliche Wirtschaft auch künftig auf forschungs- und wertschöpfungsintensive Unternehmen. Damit setzt das Land konsequent die europäischen Vorgaben um. Wirtschaftsminister Hartmut Möllring betont: „Es bleibt dabei: Wir fördern Unternehmen, die hochwertige und dauerhafte Arbeitsplätze hierzulande schaffen. Wir setzen damit unseren Weg fort – Qualität statt Quantität.“ Knapp 28 Millionen Euro stehen in diesem Jahr für Investitionen noch zur Verfügung. Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden.

Neu ist, dass die Förderhöhe nun unabhängig vom Standort ist. Gefördert werden die Errichtung und Erweiterung einer Betriebsstätte mit maximal 500.000 Euro je neu geschaffenem Arbeitsplatz (alt: Erweiterung max. 200.000 Euro) . Für den Neubau von Gebäuden sowie für neue Maschinen und Einrichtungen beträgt der Basisfördersatz abhängig von der Unternehmensgröße zwischen 5 und 25 Prozent (alt: 15 bis 35 Prozent). Das Zuschlagsystem bleibt erhalten, damit kann der Fördersatz um bis zu 10 Prozent (alt: 15 Prozent) aufgestockt werden. Wie gehabt werden Lohnkosten für neue, dauerhafte Arbeitsplätze mit 15 Prozent bezuschusst.

Darüber hinaus erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte (alt: 3 Prozent), wenn in der Betriebsstätte zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsleistungen nachgewiesen werden. Die zu fördernden Bruttolohnkosten müssen weiterhin zwischen 36.000 und 70.000 Euro je Arbeitsplatz und Jahr liegen. Wer sich Zuschüsse noch in diesem Jahr sichern will, sollte die Beratung der Investitionsbank in Anspruch nehmen. Über die GRW-Förderung hinaus bietet die zentrale Förderbank des Landes eine breite Palette an ergänzenden Finanzierungsbausteinen. „Investitionen erfordern Kraft, Risikobereitschaft und Willen. Einfach unbezahlbar bleibt unsere kostenfreie Beratung. Kombinierte Lösungen aus Hausbankkrediten, Förderdarlehen und Zuschüssen bieten beste Finanzierungsmöglichkeiten. Gemeinsam mit unseren Partnern beraten wir Sie gern – individuell und kompetent“, unterstreicht IB-Chef Manfred Maas und kündigt an: „Wer in Sachsen-Anhalt investieren will, kann ab sofort auch bei Förderkrediten von niedrigeren Zinsen profitieren.“ Mit den Darlehen Sachsen-Anhalt MUT (eff. ab 2,99 %) und Sachsen-Anhalt IMPULS (eff. ab 4,02 %) unterstützt die Investitionsbank kleine und mittlere Unternehmen, u. a. auch bei der Auftragsvorfinanzierung.

Weiterführende Informationen erhalten Interessierte unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57 oder online unter www.ib-sachsen-anhalt.de.

Hintergrund:

Die GRW-Förderung gibt es in Sachsen-Anhalt seit Anfang der 90er Jahre. Ohne sie wären die umfangreichen strukturellen und wirtschaftlichen Veränderungen im Land nicht möglich gewesen. Seit 1994 bis heute wird die GRW-Förderung als das umfangreichste und am meisten beanspruchte Förderinstrument durch Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Mehrfach reagierte das Land mit aktiver Förderpolitik auf aktuelle Erfordernisse sowie veränderte Rahmenbedingungen. Seit Beginn der 90er Jahre bis einschließlich 2014 flossen in die gewerbliche Wirtschaft Zuschüsse in Höhe von 7,3 Mrd. Euro.
Die Investitionssumme für die 8.954 Förderfälle betrug 37,1 Mrd. Euro.

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Unternehmensförderung 2015
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