BCKategorie 21.09.2015 09:27:53 Uhr
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Startschuss für die Innovationsförderung des Landes in der neuen EU-Strukturfondsperiode
Die Innovationsförderung ist ein wesentlicher Baustein der Mittelstandsoffensive
des Landes. Schwerpunkte sind:
Förderung von betrieblichen Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie von Verbundvorhaben zwischen Unternehmen und Hochschulen (FuE-Richtlinie)
Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers (WTT-Richtlinie)
Förderung von Innovationsassistenten (Personalkostenzuschuss für zusätzlich eingestellte Hochschulabsolventen)
Neu ist u.a., dass wettbewerbsneutral ausgelegte Forschungsprojekte von Forschungseinrichtungen aus der FuE-Richtlinie bis zu 100 Prozent gefördert werden können. - Davon profitieren vor allem nicht grundfinanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt.
Mit dem Start der neuen FuE-Richtlinie gibt es in Sachsen-Anhalt auch eine neu justiertePatentförderung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe, die Fördermittel für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten, können sich im Rahmen dieser Projekte ab sofort auch die patent- bzw. schutzrechtliche Sicherung der daraus entstehenden Ergebnisse fördern lassen (max. 25.000 Euro).
Weiterhin sind die Einsatzmöglichkeiten des Innovationsassistenten erweitert worden. So können die Hochschulabsolventen zusätzlich aus den Kreativwissenschaften kommen und auch in den Bereichen Marketing sowie Produkt- und Markeinführung für Innovationen sorgen (vorher nur Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften).
Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/forschen-entwickeln.html
Förderung von betrieblichen Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung sowie von Verbundvorhaben zwischen Unternehmen und Hochschulen (FuE-Richtlinie)
Förderung von Projekten des Wissens- und Technologietransfers (WTT-Richtlinie)
Förderung von Innovationsassistenten (Personalkostenzuschuss für zusätzlich eingestellte Hochschulabsolventen)
Neu ist u.a., dass wettbewerbsneutral ausgelegte Forschungsprojekte von Forschungseinrichtungen aus der FuE-Richtlinie bis zu 100 Prozent gefördert werden können. - Davon profitieren vor allem nicht grundfinanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt.
Mit dem Start der neuen FuE-Richtlinie gibt es in Sachsen-Anhalt auch eine neu justiertePatentförderung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe, die Fördermittel für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt erhalten, können sich im Rahmen dieser Projekte ab sofort auch die patent- bzw. schutzrechtliche Sicherung der daraus entstehenden Ergebnisse fördern lassen (max. 25.000 Euro).
Weiterhin sind die Einsatzmöglichkeiten des Innovationsassistenten erweitert worden. So können die Hochschulabsolventen zusätzlich aus den Kreativwissenschaften kommen und auch in den Bereichen Marketing sowie Produkt- und Markeinführung für Innovationen sorgen (vorher nur Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften).
Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie auf
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/firmenkunden/forschen-entwickeln.html