Neues BAFA-Förderprogramm

Gefördert werden der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich von Heizungen und weitere gering investive Maßnahmen. Anträge können beim Bafa gestellt werden. Förderfähig sind auch Maßnahmen in Unternehmen.
Die Rahmenbedingungen für das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung sind in einer Förderrichtlinie zusammengefasst, die am 29. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf stehe auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zur Verfügung gestellt.

Die Richtlinie sieht zwei Fördertatbestände vor. Erstens wird der Austausch von Heizungspumpen gefördert, die älter als zwei Jahre sind. Welche hocheffizienten Heizungs- und Warmwasserzirkulationspumpen förderfähig sind, wird vom Bafa in einer Positivliste zur Verfügung gestellt. Der zweite Fördertatbestand umfasst unter dem Begriff Heizungsoptimierung u. a. die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs, den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen oder die Neuinstallation eines Pufferspeichers – alles in Systemen, die älter als zwei Jahre sind.

Bei allen Maßnahmen beträgt der Förderzuschuss zu den Netto-Investitionskosten (Material + Arbeitsleistung) 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag in der Fördersumme von 25.000 Euro.
Es gilt ein Kumulierungsverbot, d. h. für die gleiche Maßnahme darf nicht noch ein weiteres staatliches Förderprogramm in Anspruch genommen werden.

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