Informationen Coronavirus -Impfen im Harz und Testzentren in Halberstadt
Alle Informationen zu der Corona Situation finden Sie auf der Seite des LK Harz
💻 Informationen zu Corona
Impfen im Harz
Öffnungszeiten des Impfzentrums:
Es wird im August-Bebel-Ring 13 in Quedlinburg freitags geimpft.
Personen ab zwölf Jahren können freitags von 10 bis 18 Uhr eine Erst-, Zweit- oder Drittimpfung erhalten.
Der Impfbus des Landkreises Harz plant wieder Termine in Halberstadt auf dem Holzmarkt.
- Freitag, den 18.11.2022 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
- Freitag, den 02.12.2022 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (letzter Termin für dieses Jahr in Halberstadt auf dem Holzmarkt)
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Geimpft wird Nuvaxovid, BionTech normal (für 1./2. Impfung) und der angepassten Impfstoff Moderna + BionTech mit der BA1 Omikron Variante (für die Auffrischung).
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Es wird gebeten, die Krankenkassenkarte und – soweit vorhanden – den Impfausweis mitzubringen.
Informationen des Landkreises Harz zum Impfen und zu Teststationen im Harz::
https://www.kreis-hz.de/de/coronavirus.html
Neue Corona-Bestimmungen bei der Stadtverwaltung Halberstadt
Die Stadtverwaltung mit allen ihren Dienststellen ist wieder zu den allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten geöffnet.
Die Maskenpflicht in der Stadtverwaltung Halberstadt ist aufgehoben.
Wir bitten um Verständnis und verweisen weiterhin auf die Bekanntmachungen des Landes und des Landkreises.
+++Testzentren in Halberstadt+++
Informationen der Landesregierung Sachsen-Anhalt
+++Land setzt auf Eigenverantwortung / Eindämmungsverordnung läuft aus+++
Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.
Unabhängig davon appelliert die Landesregierung an die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und andere zu schützen, z. B. durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Zudem bittet sie darum, den Impfschutz aufrechtzuerhalten.
Die aktuell noch bis einschließlich 7. Dezember 2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus.
Zur Pressemitteilung: https://lsaurl.de/PJBs4X
Ihr Team Sachsen-Anhalt .de
Onlineservices
💻 Förderdatenbank Bund, Länder, EU - Coronahilfen
💻 Informationen der Bundesregierung
💻 Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zum Coronavirus
Weitere Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren:
📞 Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22
📞 Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100
📞 Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte Fax: 030 / 340 60 66
📞 Gebärdentelefon (Videotelefonie) - https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/