Meisterbonus PLUS
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Absolventinnen und Absolventen einer Meisterausbildung sowie Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk mit einem einmaligen Bonus von 1.000 Euro.
Neben Handwerksmeistern können auch bestandene Abschlüsse unter anderem als Fachkaufleute, Fachwirte und Industriemeister gefördert werden. Die vollständige Aufzählung ist der Liste der zuwendungsfähigen Fortbildungsabschlüsse zu entnehmen.
Das Land kooperiert für den Meisterbonus PLUS mit den Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern in Sachsen-Anhalt. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Voraussetzungen für die Zuwendung:
- Die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt, dies gilt nicht sofern die Prüfung nicht in Sachsen-Anhalt angeboten wurde.
- Die Feststellung des Prüfergebnisses ist nach dem 1. Januar 2024 erfolgt.
- Der Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen-Anhalt liegen.
- Der Meisterbonus in Höhe von 1.000 Euro wird nur ein Mal pro Person gewährt.
Quelle: Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt