Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind als staatenlose Person, heimatlose Ausländerin oder Ausländer oder ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und haben im Ausland geheiratet? Dann können Sie nach der Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.

Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.

Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt

  • Ihres Wohnortes oder 
  • des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, oder 
  • des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.

Voraussetzungen

  • Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder anerkannte ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
  • Keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
  • Die Eheschließung ist rechtswirksam und mit dem deutschem Recht vereinbar.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsheirat
  • ausländische Heirats- oder Eheurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Geburtsurkunden von Ehepartnerin und Ehepartner
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Zuständige Stelle

Stadt Halberstadt - 3.9 Standesamt

Öffnungszeiten

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass derzeit eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Dies kann telefonisch unter den unten stehenden Rufnummern erfolgen oder per E-Mail an standesamt@halberstadt.de 

Mit unserer Online-Terminvergabe können Sie selbstständig einen Termin bei uns reservieren.

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Montag: geschlossen,
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr u. 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen,
Donnerstag: 09.00-12.00 u. 13.00-16.00 Uhr
Freitag: 09.00-12.00

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Angaben zur Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja

Adressen

Anschrift
Postanschrift 3.9 Bürgerbüro, Standesamt der Stadt Halberstadt
Holzmarkt 1
38820Halberstadt
Besucheradresse
Bürgerbüro
Rathaus - Holzmarkt 1
38820Halberstadt

Onlinedienste

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