Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen genehmigen
Leistungsbeschreibung
Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.
Voraussetzungen
Sie besitzen die
- personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit,
um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Gemäß lfd. Nr. 45, Tarifstelle 12 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht: Alle Verfügungen der Aufsichtsbehörde ergehen als herkömmliche Verwaltungsakte (auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts), so dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet ist (§ 40 Abs. 1 VwGO).
Anträge / Formulare
Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Zuständige Stelle
Stadt Halberstadt - Halberstadtwerke GmbH
Öffnungszeiten
Mo-Mi 07:30 – 16:00 Uhr
Do 07:30 – 18:00 Uhr
Fr 07:30 – 13:00 Uhr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Adressen
Wehrstedter Str. 48
38820Halberstadt
Kontakt
- Telefon:
- 03941 579 100
- Fax:
- 03941 579 13100
- E-Mail:
- kundenservice@halberstadtwerke.de