Satzungen/Genehmigungen
Die Stadt Halberstadt erlässt die örtlichen Bauvorschriften (Gestaltungssatzungen) als Satzungen im eigenen Wirkungskreis und andere Satzungen (Erhaltungs- und Sanierungssatzungen) nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Die Errichtung und die Änderung von baulichen Anlagen oder anderen Anlagen und Einrichtungen, an die eine örtliche Bauvorschrift oder eine sonstige Satzung Anforderungen stellt, bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Stadt Halberstadt.
Im Downloadbereich finden Sie den entsprechenden Antrag dazu.