Steuerbescheide 2010 für die Stadt Halberstadt und ihre Ortsteile
Die Steuerabteilung der Stadt Halberstadt informiert darüber, dass für das Jahr 2010 keine Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Straßenreinigung) für die Stadt Halberstadt und ihre Ortsteile Klein Quenstedt und Emersleben versandt werden, da sich der Hebesatz für die Grundsteuer B beziehungsweise die Bemessungsgrundlagen für die Straßenreinigung gegenüber dem Jahr 2009 nicht verändert haben.
Dazu erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung vorgenannter Abgaben für das Jahr 2010 ortsüblich mit dem Aushang an den amtlichen Bekanntmachungstafeln der Stadt Halberstadt sowie ergänzend als Amtliche Bekanntmachung im "Halberstädter Tageblatt" zu Beginn des Jahres 2010. Die Zahlungspflicht bleibt weiter bestehen.
Die genauen Fälligkeitstermine sind dem zuletzt im Jahr 2010 erteilten Abgabenbescheid zu entnehmen (Fälligkeiten für Folgejahre).
Für die zum 1. Januar 2010 eingemeindeten Ortsteile Aspenstedt, Athenstedt, Langenstein, Sargstedt und Schachdorf Ströbeck werden zu Beginn des Jahres 2010 erstmalig Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuern A und B) durch die Steuerabteilung der Stadt Halberstadt versandt. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung unter den Telefonnummern 03941/ 551211 bis 551214 zur Verfügung.






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