Neue Regelungen - kein Silvesterfeuerwerk in der Altstadt

Guten Rutsch

Das Jahr neigt sich dem Ende und man sieht allerorts hektische Gesichter beim Weihnachtsshopping in den Städten. Neben dem Kauf von Geschenken, Tannenbaum und Entenbraten werden aber schon Planungen und Verabredungen für den nächsten und letzten Höhepunkt des Jahres getätigt - Silvester!

Wie in den Jahren zuvor werden viele die letzte Nacht des Jahres mit der Familie oder Freunden verbringen und dabei zünftig feiern. Zu einer Silvesterfeier gehört natürlich ein selbst abgebranntes Feuerwerk. Damit dieses traumhaft schön bleibt und nicht zum Alptraum wird, sind einige Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und Regeln zu beachten.

Beim Kauf und der Verwendung der Feuerwerkskörper sind die Sicherheitsbeschreibungen der Hersteller auf den Verpackungen genau zu beachten. Es sind nur solche Feuerwerkskörper zu verwenden, die den deutschen Sicherheitsnormen entsprechen. Zu erkennen ist das an den BAM - Kennzeichnungen auf den Feuerwerkskörpern. Bei Superbilligsonderangeboten oder bei pyrotechnischen Artikeln, die schon optisch eine zweifelhafte Herkunft erahnen lassen, ist unbedingt Vorsicht geboten und im Zweifel die Finger davon zu lassen. Unfälle durch fehlerhafte, unsichere Feuerwerkskörper kommen leider immer wieder vor, mit zum Teil dramatischen, lebenslangen Folgen. Die wenigen gesparten Euro sind das Risiko für die eigene Gesundheit, der Gesundheit der Familie oder von Freunden nicht wert. Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen nur von Erwachsenen über 18 Jahre gekauft und abgebrannt werden. Dazu zählen zum Beispiel Raketen, Böller und Fontänen. Raketen dürfen nur aus dafür geeigneten Halterungen und senkrecht abgeschossen werden. Böller gehören nicht in Papierkörbe oder Postkästen und Fontänen sind mit genügend Abstand zu brennbaren Stoffen zu entzünden. Für alle gilt - Abrennen nur so wie es in der Beschreibung steht und keine Raketenstarts aus der Hand. Wer nach einer feucht fröhlichen Silvesterparty schon einige Pro - Mille aufzuweisen hat, muss das Abbrennen des Feuerwerks den anderen überlassen. Eine Selbstverständlichkeit ist, dass keine Selbstbaufeuerwerke Verwendung finden und Blindgänger nicht ein zweites Mal entzündet werden.

Leider gibt es jedes Jahr Schäden durch Silvesterfeuerwerk zu vermelden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Sprengstoffrecht in diesem Jahr überarbeitet. Einige der neuen Regelungen greifen zu Silvester 2009 das erste Mal und sind von jedermann zu beachten. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie II darf in diesem Jahr nur vom 29. bis 31. Dezember erfolgen. Das Abbrennen der selbigen ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet.

Neu und deshalb besonders zu beachten ist, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerk- und Reetdachhäusern untersagt ist. Bisher galt ein Abbrennverbot nur in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, welches weiterhin besteht. Als unmittelbare Nähe ist bei Feuerwerken der Kategorie II ein Mindestabstand von 100 Metern anzusehen. Das heißt, ein Feuerwerkskörper darf von mir nur dann gezündet werden, wenn ich mich wenigstens 100 Meter vom nächsten Fachwerkhaus oder einer Kirche entfernt aufhalte.

Für Halberstadt bedeutet dies, dass beispielsweise in der gesamten Altstadt kein Silvesterfeuerwerk mehr zugelassen ist. Die Gaststättenbetreiber in der Altsstadt wurden bereits über dieses Abbrennverbot unterrichtet.

Wer als Ersatz auf die in Mode gekommenen Sky - Laternen zurück greifen möchte, muss ebenfalls enttäuscht werden. Das Steigenlassen dieser Ballone, die durch von einer offenen Flamme erhitzte Luft aufsteigen und leuchten, ist seit März 2009 wegen der hohen Brandgefahr in Sachsen - Anhalt generell verboten.

Sind alle Hinweise und Regeln beachtet, steht einer unbeschwerten und fröhlichen Silvesterparty nichts im Wege und die Glückwünsche zum neuen Jahr werden mit den klirrenden Sektgläsern um Mitternacht ausgetauscht - so wie alle Jahre wieder.


Thomas Dittmer,
Leiter Team Ordnung und Sicherheit der Stadt Halberstadt

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