Förderung
GRW Förderung von Sachanlageinvestitionen oder alternativ Lohnkostenförderung...
Seit 01.01.2018 gelten neue Landesregelungen. Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Sachkostenbezogene Förderung:
Der Basisfördersatz beträgt
für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen
25 %
für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen
15 %
für sonstige Betriebsstätten
5 %
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Lohnkostenbezogene Förderung:
Der Fördersatz beträgt 10 % der festgesetzten Lohnkosten.
Der Basisfördersatz kann im Rahmen eines Zuschlagssystems um bis zu 5 % erhöht werden, wenn bestimmte Struktureffekte erfüllt werden.
Alle anderen Förderbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gelten weiterhin, so zum Beispiel:
• Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind bzw. tarifgleich zahlen, können die Basisförderung um 5 % erhöhen
• die Themen „Unternehmensnachfolge“ und „FuE“ werden mit 5 % höherer Förderung gegenüber der Basisförderung berücksichtigt
• die „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ und der „Ausländeranteil an den neuen Mitarbeitern“ sind Förderschwerpunkte
• Wegfall des Förderausschlusses von Software
• gewerbliche Tourismus-Investitionen auch in den Oberzentren (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau) förderfähig
Merkblätter und weitere Informationen...
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Markus Walz
Unternehmerbüro/ Neue Medien
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Fax: +49 3941 551029
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